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Dauerhaft unterstützen
Mit einer Fördermitgliedschaft langfristig an unserer Seite bleiben.
Unsere Stiftung
Mit unserem Förderverein
„M. Meyer Stiftungsfonds – Förderung der Bildung von Jugendlichen“ den VSL und Kinder unterstützen.
Unsere Selbstdarstellung hat Ihnen gefallen und Sie möchten unsere Arbeit gerne inhaltlich und finanziell unterstützen? Für diesen Fall halten wir verschiedenen Möglichkeiten bereit.
Mit uns lokal Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen
Spenden per Banküberweisung:
Inhaber: VSL e. V.
BIC: GENODEF1VEC
IBAN: DE31 2806 4179 0140 080000
Zustifter werden:
„M. Meyer Stiftungsfonds – Förderung der Bildung von Jugendlichen
Um unsere Arbeit dauerhaft zu unterstützen, können Sie auch „Zustifter“ werden. Dank der Initiative einer Einzelperson verfügt der VSL e. V. seit einiger Zeit über eine eigene Stiftung:
Weiter Information erhalten Sie auf der Internetseite der LzO zum Thema „Regionale Stiftungen“…
Mit diesem Stiftungsfonds wird insbesondere der Verein für sozialpädagogische und lerntherapeutische Hilfen e. V. unterstützt. Diese Einrichtung ist im Landkreis Vechta und den benachbarten Kreisen sehr in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv. Der Schwerpunkt liegt in der ambulanten Betreuung von – vor allem sozial schwachen – Familien.“
Einkauf über Partnerprogramme:
Weiterhin können Sie unsere Arbeit unterstützen, wenn Sie Ihre Einkäufe bei Amazon über den Link auf unserer Website tätigen. Im unteren Bereich jeder einzelnen Seite finden Sie einen Link zu Amazon.de. Für alle über diesen Link aufgegebenen Bestellungen erhalten wir eine kleine Provision von Amazon. Am Preis der Produkte ändert sich für Sie hierbei nichts – diese Form der Unterstützung ist für Sie somit völlig kostenneutral.
Vereins- oder Fördermitglied werden:
Haben Sie darüberhinaus Interesse, unsere Arbeit dauerhaft aktiv und inhaltlich mitzugestalten? Dann würden wir uns über Ihre Mitgliedschaft im VSL e. V. sehr freuen. Sie können zwischen einer aktiven und einer Fördermitgliedschaft wählen. Alle nötigen Informationen und Formulare finden Sie hier: Antrag-Mitgliedschaft
Informationen für Richter, Staatsanwälte und Gerichte bzgl. der Zuweisung von Bußgeldern:
Der VSL e. V. wird in der „Liste der gemeinnützigen Einrichtungen“ (Bußgeldliste) des Oberlandesgerichtes Oldenburg geführt. Auch bei vielen Land- und Amtsgerichten sind wir in deren regionalen Listen eingetragen. Wir halten entsprechende Zahlungsvordrucke bereit.
Ansprechpartner

Christian Schwabe
✆ 04441 / 921527
✉ info(at)vsl-vechta.de
Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung für Ihre Unterstützung aus.
